Wer kann Samenspender werden?
Prinzipiell kann sich jeder Mann bewerben, der zwischen 20 und 38 Jahren alt und grundsätzlich gesund ist.
Wie kann ich mich als Samenspender bewerben?
Bitte bewerben Sie sich telefonisch bei uns unter 00 49 30 301 88 83!
Gerne vergeben wir Ihnen einen Termin zur Probespende.
An diesem Probetermin werden Sie einen Fragebogen ausfüllen und eine erste Samenprobe abgeben. Die Qualität der ersten Abgabe wird darüber entscheiden, ob Sie prinzipiell als Spender geeignet sind oder nicht.
Bitte beachten Sie, dass der letzte Samenerguss bzgl. des Probetermins 3 bis 5 Tage zurückliegen muss, damit die Samenqualität optimal ist.
Außerdem sollten Sie innerhalb der letzten drei Monate nicht krank gewesen sein oder Dauermedikamente eingenommen haben.Was passiert, wenn ich als Spender geeignet bin?
Sollten Sie auf Grund der Qualität der ersten Samenprobe geeignet sein, laden wir Sie zu einer Blutentnahme und Urinabgabe ein. Diese beiden Proben werden auf Infektionskrankheiten untersucht.
Sofern keine Infektionskrankheiten nachgewiesen werden können, vereinbaren Sie mit uns einen Termin zur Vertragsunterzeichnung. Im Rahmen der Vertragsunterzeichnung werden Ihnen alle Aspekte noch einmal erläutert werden und Sie erhalten die Möglichkeit, offen gebliebene Fragen zu stellen.
Nach Vertragsunterzeichnung vereinbaren Sie Ihren ersten „richtigen“ Abgabetermin und beginnen mit den regelmäßigen Samenabgaben.Wie lange kann ich Spender sein?
Sie spenden solange, bis Sie von den Mitarbeitenden der Berliner Samenbank GmbH die Information erhalten, dass von Ihnen ausreichend Proben vorliegen.
In der Regel spenden Sie solange, bis eine Anzahl von 100 Samenproben erreicht ist. Je nach Tagesqualität werden pro Samenabgabe drei bis sechs Samenproben gewonnen, sodass 100 Samenproben nicht 100 Abgaben entsprechen. Normalerweise ergibt sich daraus eine Spendertätigkeit, die sich über einen Zeitraum von ein bis zwei Jahren erstreckt, wobei Sie in der Regel einmal pro Woche einen Spendetermin wahrnehmen.
Bitte beachten Sie, dass zu jedem dieser Abgabetermine eine Karenzzeit von drei bis fünf Tagen eingehalten werden muss, d.h., dass der letzte Samenerguss drei bis fünf Tage zurückliegen muss.Werde ich eine Aufwandsentschädigung bekommen?
Ja. Sollten Sie als Spender ins Programm aufgenommen werden, erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 80€, die Ihnen in zwei Raten ausgezahlt wird.
Der erste Probetermin wird nicht finanziell vergütet.Wie und wann werde ich die Aufwandsentschädigung bekommen?
Die Aufwandsentschädigung wird in der Regel auf eine von Ihnen angegebene Bankverbindung überwiesen.
Der Betrag in Höhe von 80€ wird gesplittet in zwei Raten ausgezahlt. Die erste Rate in Höhe von 35€ erhalten Sie zeitnah zu Ihrer Spende. Der restliche Betrag in Höhe von 45€ wird Ihnen überwiesen, sobald durch eine Blutuntersuchung 180 Tage nach der Samenabgabe nachgewiesen wurde, dass die Probe infektionsfrei ist.Warum sind Samenspenden nötig? / Wer sind die Empfänger der Samenspenden?
Samenspenden werden von unterschiedlichen Empfängergruppen in Anspruch genommen.
Die Berliner Samenbank stellt ihre Samenproben heterosexuellen Paaren, lesbischen Paaren sowie alleinstehenden Frauen zur Verfügung, um deren Kinderwunsch zu realisieren.Ist die Samenspende anonym?
§ 10 des SaRegG regelt die Voraussetzungen und das Verfahren der Auskunftserteilung wie folgt:
(1) Eine Person, die vermutet, durch heterologe Verwendung von Samen bei einer ärztlich unterstützten
künstlichen Befruchtung gezeugt worden zu sein, hat gegenüber dem Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte Anspruch auf Auskunft aus dem Samenspenderregister. Nach Vollendung des 16. Lebensjahres
kann die Person diesen Anspruch nur selbst geltend machen. Der Auskunftsanspruch nach Satz 1 besteht
unabhängig von einer Auskunftserteilung für die Dauer der Speicherung fort.(3) Beantragt eine Person im Sinne des Absatzes 1 Auskunft, hat sie dem Bundesinstitut für Arzneimittel
und Medizinprodukte bei Antragstellung ihre Geburtsurkunde sowie eine Kopie ihres Personalausweises
vorzulegen. Machen die Eltern als gesetzliche Vertreter den Anspruch auf Auskunft für ihr Kind geltend, das
das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, haben sie die Geburtsurkunde dieses Kindes und Kopien ihrer
Personalausweise vorzulegen. Machen andere Personen den Anspruch als gesetzliche Vertreter geltend, haben
sie zusätzlich einen Nachweis über die gesetzliche Vertretungsbefugnis vorzulegen.Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/saregg/SaRegG.pdf
Wie viele Kinder können aus meinen Proben entstehen?
Es gibt keinen gesetzlich festgelegten Grenzwert, der die Anzahl der Kinder pro Samenspender limitiert. Die Berliner Samenbank GmbH versucht jedoch die Anzahl von 15 Kindern pro Samenspender nicht zu überschreiten.
Werde ich rechtliche oder finanzielle Verantwortung tragen müssen?
Nein. Mit dem Samenspenderregistergesetz (SaRegG), das am 01.07.2018 in Kraft trat, wird die Vaterschaft ausgeschlossen (§ 1600d BGB), sodass weder Sorge-, Unterhalts- noch Erbansprüche an Sie gestellt werden können. mehr
Können sich die Kinder bei mir melden?
Prinzipiell können sich die Kinder bei Ihnen melden, sobald diese ihr Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung gem. SaRegG geltend gemacht haben.
Dadurch ist es möglich, dass die so entstandenen Kinder Kontakt zu Ihnen aufnehmen. Ein Recht darauf, eine Beziehung aufzubauen und zu pflegen, besteht jedoch nicht.
Jede Kontaktaufnahme kann individuell gestaltet werden. Gerne beraten wie Sie in einem persönlichen Gespräch ausführlich!Kann ich die Kinder kontaktieren?
Nein, Sie können die Kinder nicht kontaktieren.
Berliner Samenbank GmbH
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