In 4 Schritten zum Samenspender

Wir suchen gesunde, junge Menschen im Alter zwischen 20 und 38 Jahren, die bereit sind regelmäßig Samenspenden abzugeben, um so Wunschkinder in die Welt bringen zu können.

Seit dem 01.07.2018 regelt das Samenspenderregistergesetz (SaRegG) die Rechte und Pflichten aller beteiligten Personen. Die spendenden Personen sind von Unterhalts-, Erziehungs- und Erbansprüchen ausgeschlossen, da laut §1600d (4) BGB der Samenspender nicht als Vater des Kindes festgestellt werden kann. Die Eltern (alleinstehende Person oder Paarkonstellation) besitzen alle Rechte und Pflichten dem Kind gegenüber und das Kind besitzt lebenslang die Möglichkeit, die Identität der spendenden Person erfahren zu können. Diese ist für 110 Jahre beim BfArM für Menschen, die vermuten aus Samenspende entstanden zu sein, hinterlegt.

1. Anrufen und Termin vereinbaren

Zunächst erhalten Sie einen Termin für eine Probespende vor Ort. Anhand dieser beurteilen wir die grundsätzliche Eignung zum Samenspenden. Hierbei werden ausgesprochen hohe Qualitätsmaßstäbe angelegt.

Bitte beachten

letzter Samenerguss muss 3–5 Tage zurückliegen

3. Durchführung von Gesundheitstests

Ist die Probespende geeignet, folgen eine Blutentnahme und eine Urinabgabe, um Infektionen auszuschließen. Sind auch diese Werte in Ordnung, kann ein Vertrag geschlossen werden.

Information

8% der Bewerbenden sind geeignet

4. Vertragsabschluss

Der Vertrag mit der spendenden Person klärt dessen rechtliche Stellung und regelt das Samenspenden, die Gesundheitskontrollen sowie die Aufwandsentschädigung. Nach erfolgreichem Vertragsabschluss beginnt die regelmäßige Spendetätigkeit.

Spendetätigkeit

Gewinnung von Samenproben für 1-2 Jahre,
1-2 Mal pro Woche

Noch Fragen?

Hier finden Sie die Antworten:

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Berliner Samenbank GmbH
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